Das älteste Datenschutzgesetz der Welt wird heute 50 Jahre alt: Am 7. Oktober 1970 wurde das „Datenschutzgesetz für die öffentliche Verwaltung des Landes Hessen“ im Gesetzesblatt veröffentlicht, es trat am 13. Oktober 1970 in Kraft.
Die datenschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nadine Gersberg, erinnerte daran, dass die damalige Landesregierung unter Führung der SPD mit dem Gesetz völliges Neuland betreten habe. Sie sagte: „Während andernorts bestenfalls zur Kenntnis genommen wurde, dass eine zunehmende Automatisierung der Datenverarbeitung stattfand, sah man in der damaligen hessischen Landesregierung den Handlungsbedarf, der sich daraus ergab. Das Ziel war, die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, also sicherzustellen, dass jeder einzelne die Hoheit über seine eigenen Daten und deren Verwendung durch staatliche Stellen behält. Der hessische Gesetzentwurf, der von dem späteren Landesdatenschutzbeauftragten Prof. Dr. Spiros Simitis verfasst wurde, setze Maßstäbe für das 1977 erlassene Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgesetze der anderen Bundesländer.“
Bis heute, so Nadine Gersberg, beruhten die Regeln des institutionalisierten Datenschutzes auf der hessischen Pionierarbeit vor 50 Jahren. Allerdings falle es im digitalen Zeitalter zunehmend schwer, den Schutz der persönlichen Daten sicherzustellen. „Zum einen ist es schlicht unmöglich, in der global digitalisierten Welt auch globale Standards für den Datenschutz durchzusetzen. Und zum anderen geben die meisten Menschen viel zu bereitwillig viel zu viele Daten von sich im Internet preis. So bedauerlich und so anstrengend das ist: Ein wirksamer Schutz davor, dass persönliche Daten massenhaft gesammelt, gespeichert und auch missbraucht werden, hängt heutzutage stärker als je zuvor von der Eigeninitiative jedes und jeder Einzelnen ab“, sagte Gersberg.
Zudem sei nicht jede Sammlung und Speicherung von Daten kritikwürdig, so die SPD-Politikerin: „In vielen Bereichen der Forschung – zum Beispiel in der Medizin – ist eine breite Datenbasis der Schlüssel zum Fortschritt. Dennoch muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet bleiben. Die Grenzziehung, was erlaubt und was tabu ist, kann nur erfolgen, wenn die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich weiterentwickelt werden. Hessen war Vorreiter bei der gesetzlichen Regelung des Datenschutzes – ich würde mir wünschen, dass unser Land sich diesen Rang wieder erarbeiten würde“, so Nadine Gersberg.