Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss Ansporn für größere Anstrengungen beim Klimaschutz sein

Bild: Angelika Aschenbach

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Urteilsverkündung das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 auf Bundesebene als in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar bezeichnet. Konkret rügte das höchste deutsche Gericht fehlende Vorgaben für die Emissionsminderung. Die Möglichkeiten der zukünftigen Generation sei damit eingeschränkt. Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gernot Grumbach, begrüßte das Urteil ausdrücklich und sagte am Donnerstag in Wiesbaden:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führt dazu, dass nun mehr Anstrengungen auf Bundes-, aber auch auf Länderebene, im Bereich des Klimaschutzes notwendig sind, damit die jüngere Generation in ihren Freiheitsrechten nicht länger verletzt wird. Dies bedeutet, dass wir von Seiten der Hessischen Landesregierung in absehbarer Zeit neue Maßnahmen und Anstrengungen im Kampf gegen den Klimawandel und die damit zusammenhängenden Auswirkungen erwarten.“